Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- R&R Immobilien befasst sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien aller Art, z.B. von Grundstücken, Gewerbe- und Wohnhäusern, Miet- und Eigentumswohnungen.
- Sofern im Exposé nicht anders vermerkt oder keine andere Provision vereinbart ist, sind vom Käufer bzw. Mieter folgende Provisionssätze an die R&R Immobilien zu zahlen, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- bei Vermietung und Verpachtung : 2 Monatsmieten, bei Gewerbe zusätzlich 1 Monatsmiete für Optionsrechte, Vormietrechte und dergleichen. Monatsmiete ist die Nettomiete ohne Nebenund Heizkosten sowie etwaige Mehrwertsteuer.
- bei Kauf und ähnlichen Geschäften : 5,95 % des Kaufpreises, inkl. gültige Mehrwertsteuer.
- Ist dem Auftraggeber eine durch R&R Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Exposés, schriftlich mitzuteilen und zu belegen.
- Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Diese wird auch fällig, wenn einwirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
- Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von R&R Immobilien nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, R&R Immobilien unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
- Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information an R&R Immobilien verpflichtet.
- Sämtliche Exposés und sonstige Angaben der R&R Immobilien sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Werden sie ohne die schriftliche Zustimmung von R&R Immobilien an Dritte weitergegeben und kommt mit diesen der Hauptvertrag zustande, haftet der Auftraggeber für die entgangene Provision.
- R&R Immobilien ist berechtigt, für den anderen Vertragsteil auch provisionspflichtig tätig zu werden.
- Nachgewiesene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverfügung sind vorbehalten.
- Sämtliche Exposés und sonstige Angaben von R&R Immobilien beruhen ausschließlich auf den
Auskünften der Eigentümer bzw. der sonstigen Verfügungsberechtigten. R&R Immobilien bemüht
sich um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernimmt jedoch keinerlei Haftung dafür. - Schadenersatzansprüche gegenüber R&R Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung
von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. - Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, auch der Verzicht auf die Schriftform
und Kündigung des Maklervertrages, bedürfen der Schriftform. - Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des
Maklers.
Stand: Juli 2010, Amtsgericht Wennigsen, Gewerbeerlaubnis gemäß §34 c GewO, erteilt durch LK Schaumburg.
in Barsinghausen-Egestorf
in Barsinghausen-Kirchdorf
in Hannover-Ricklingen
in Barsinghausen-Egestorf