Fachwerkhaus

in Barsinghausen-Egestorf
9 Zimmer
für 120.000,-
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Einfamilienhaus

in Barsinghausen-Kirchdorf
7 Zimmer
für 165.000,-
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Mehrfamilienhaus

in Hannover-Ricklingen
18 Zimmer
für 333.000,-
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Reihenmittelhaus

in Barsinghausen-Egestorf
4 Zimmer
für 174.990,00
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. R&R Immobilien befasst sich mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien aller Art, z.B. von Grundstücken, Gewerbe- und Wohnhäusern, Miet- und Eigentumswohnungen.
  2. Sofern im Exposé nicht anders vermerkt oder keine andere Provision vereinbart ist, sind vom Käufer bzw. Mieter folgende Provisionssätze an die R&R Immobilien zu zahlen, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • bei Vermietung und Verpachtung : 2 Monatsmieten, bei Gewerbe zusätzlich 1 Monatsmiete für Optionsrechte, Vormietrechte und dergleichen. Monatsmiete ist die Nettomiete ohne Nebenund Heizkosten sowie etwaige Mehrwertsteuer.
    • bei Kauf und ähnlichen Geschäften : 5,95 % des Kaufpreises, inkl. gültige Mehrwertsteuer.
  3. Ist dem Auftraggeber eine durch R&R Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Exposés, schriftlich mitzuteilen und zu belegen.
  4. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Diese wird auch fällig, wenn einwirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
  5. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von R&R Immobilien nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, R&R Immobilien unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
  7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information an R&R Immobilien verpflichtet.
  8. Sämtliche Exposés und sonstige Angaben der R&R Immobilien sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Werden sie ohne die schriftliche Zustimmung von R&R Immobilien an Dritte weitergegeben und kommt mit diesen der Hauptvertrag zustande, haftet der Auftraggeber für die entgangene Provision.
  9. R&R Immobilien ist berechtigt, für den anderen Vertragsteil auch provisionspflichtig tätig zu werden.
  10. Nachgewiesene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverfügung sind vorbehalten.
  11. Sämtliche Exposés und sonstige Angaben von R&R Immobilien beruhen ausschließlich auf den
    Auskünften der Eigentümer bzw. der sonstigen Verfügungsberechtigten. R&R Immobilien bemüht
    sich um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernimmt jedoch keinerlei Haftung dafür.
  12. Schadenersatzansprüche gegenüber R&R Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
    vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung
    von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
  13. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, auch der Verzicht auf die Schriftform
    und Kündigung des Maklervertrages, bedürfen der Schriftform.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des
    Maklers.

Stand: Juli 2010, Amtsgericht Wennigsen, Gewerbeerlaubnis gemäß §34 c GewO, erteilt durch LK Schaumburg.